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Neue PSA- Verordnung
ab sofort können Sie bei uns folgende Leistungen erhalten:
1. Richtiges An- und Ablegen der persönlichen Schutzausrüstung
2. ordnungsgemäße Verankerung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
3. allenfalls erforderliche Berge- und Rettungsmaßnahmen lt. § 14(5)
Link zur PSA-V:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2014_II_77/BGBLA_2014_II_77.pdf